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Rahmenvertrag über die Arbeitnehmerüberlassung Helfer/Lader zur Durchführung von bestimmten Arbeiten in der SWE Stadtwirtschaft GmbH
SWE Stadtwirtschaft GmbH · Erfurt · Thüringen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvertrag über die Arbeitnehmerüberlassung Helfer/Lader zur Durchführung von bestimmten Arbeiten in der SWE Stadtwirtschaft GmbH🏆 OPPM OFFICE Professional Personalmanagement GmbH · Erfurt
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Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: OPPM OFFICE Professional Personalmanagement GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Überlassung von Arbeitnehmern zur Unterstützung des Stammpersonals bei der kommunalen Abfallsammlung im Stadtgebiet Erfurt einschließlich Eingemeindungen. Die eingesetzten Arbeitskräfte übernehmen Tätigkeiten als Helfer/Lader im Bereich der Abfallsammlung, wie nachfolgend beschrieben. Die überlassenen Arbeitnehmer erbringen insbesondere folgende Leistungen: - Heranholen, Leeren, Zurückstellen von Behältern und das Einsammeln von losen Abfällen (Hausmüll, Papier (PPK) Leichtverpackungen, Bioabfälle, Gewerbeabfall) - Erledigung von Sonderaufgaben, z.B. Ladetätigkeiten im Sperrmüll, Einsammeln weißer Ware, Tätigkeiten im Behälterdienst, Grünabfallannahme, Möbeltransport im Stöberhaus - Führung der betrieblichen Nachweisdokumente gemäß betrieblichen Anweisungen, wie z.B. persönliche Arbeitsnachweise - Funktion als Einweiser bzw. Sicherungsposten Es wird ein Rahmenvertrag gemäß des in den Beschaffungsunterlagen enthaltenen Mustervertrages abgeschlossen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Stundenverrechnungssatz aus Preisblatt 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 50 Tage nach Fristende
Auftragnehmer OPPM OFFICE Professional Personalmanagement GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 947.245 €1 Veröffentlichung
- 06.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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