AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 20:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7d326b20-ecb2-49ce-bfb7-b5049d7e2bed/

Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021

Notice-ID: 7d326b20-ecb2-49ce-bfb7-b5049d7e2bed · Procedure-ID: 3e280940-30a4-4e98-a9f6-0c6647c1b427

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch d.ie Niederlassungsleitung, Kaiserslautern
Veröffentlicht
01.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfassten Planungsleistungen/Leistungsbilder gem. HOAI 2021, Teil 3 (Objektplanung) Abschnitt 1: §34 Gebäude und Innenräume. In der Rahmenvereinbarung sind die Leistungsphasen 2-9 und verschiedene Objekte aus der Anlage zu §10 HOAI enthalten. (Aufgrund von Eigenleistungen in Teilbereichen auch Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen). Neben Grundleistungen sind auch besondere Leistungen zu erbringen .

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).