AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von PC- Systemen, Notebooks und Monitoren
Stammdaten
- Auftraggeber
- Städtische Gebäude Esslingen, Esslingen am Neckar
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30200000 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung zum Bezug von IT-Hardware, PC-Systeme, Notebooks und Monitoren für die Verwaltung und die Schulen der Stadt Esslingen mit einem Auftragnehmer abgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, einzelne Geräte mit einer, von den in den Leistungs-blättern abweichenden Konfiguration zu beziehen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und einer zwei-maligen optionalen Verlängerung um jeweils 12 Monate abgeschlossen. Die über die Rahmenvereinbarung zu beziehenden Geräte für die Verwaltung sollen inkl. Garantie- sowie Instandhaltungs- und Wartungsleistungen mittels Leasing über einen bestehenden Leasingrahmenvertrag finanziert werden. Zu diesem Zweck tritt die Auftraggeberin das mit dieser Ausschreibung zu erwerbende Kaufrecht an einen Leasinggeber ab. Der Leasinggeber wird dann die Geräte beim bezuschlagten Auftragnehmer auf Geheiß der Auftraggeberin im eigenen Namen und für eigene Rechnung kaufen. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seines Angebots mit dieser Vorgehensweise im Fall der Zuschlagserteilung auf sein Angebot einverstanden. Die Finanzierungsleistungen über einen Leasinggeber sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Geräte, die für die Schulen aus dieser Rahmenvereinbarung beschafft werden sollen, werden aufgrund der Anforderungen des DigitalPakts Schulen nicht ins Leasing überführt.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 31 Tage
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.