Direktvergabe von Beratungsleistungen
KI Die Stadtwerke Gaggenau suchen Beratungsleistungen zur Gründung einer gemeinsamen Servicegesellschaft.
Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH · Berlin · Berlin · Nachgeordnete Behörde
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Kostenlos beobachten →Ziel des Auftrags ist die Durchführung einer Organisationsanalyse sowie die Entwicklung und Bewertung belastbarer Struktur- und Handlungsoptionen für die zukünftige Ausgestaltung der GTAI. Die Beratungsleistung soll fundierte Entscheidungsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Organisationsstruktur, der Governance- und Steuerungsmechanismen sowie der zukünftigen Aufgaben- und Ressourcenverteilung schaffen.
Branche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Beratungsleistungen zur Analyse und Neugestaltung der Organisationsstruktur, Governance und Steuerungsmechanismen der Germany Trade and Invest (GTAI).
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Angaben zu wirtschaftliche Berechtigten (FB 7) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das bewerbende Unternehmen hat im Rahmen einer Eigenerklärung die wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des § 3 Geldwäschegesetz (GwG) vollständig und zutreffend anzugeben.
Soweit für das bewerbende Unternehmen eine Eintragungspflicht im Transparenzregister besteht, ist zu erklären, dass die entsprechenden Angaben ordnungsgemäß, vollständig und aktuell im Transparenzregis-ter hinterlegt sind.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im Rahmen der Eignungsprüfung zu überprüfen.
Die Nichterteilung, Unvollständigkeit oder objektive Unrichtigkeit der Angaben kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, insbesondere wenn:
Die Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten dienen insbesondere der Prüfung von Zuverlässigkeit, Transparenz und möglichen Interessenkonflikten im Vergabeverfahren. Sofern kein wirtschaftlich Berech-tigter ermittelt werden kann, sind die gesetzlichen Vertreter als fiktiv wirtschaftlich Berechtigte anzuge-ben.
Erklärung Bietergemeinschaft (sofern relevant - FB 10) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft ist die Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Die Eigenerklärung umfasst auch Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Einhal-tung einschlägiger EU-Sanktionsvorschriften.
Hierzu haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft jeweils zu bestätigen, dass weder sie selbst noch de-ren gesetzliche Vertreter oder wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des § 3 Geldwäschegesetz (GwG) Gegen-stand von EU-Sanktionsmaßnahmen sind.
Die Anforderungen gelten entsprechend für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie für Personen, deren Verhalten den jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist.
Erklärung Nachunternehmer/ Eignungsleihe (sofern relevant) - Formblatt 11 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Soweit sich ein bewerbendes Unternehmen zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen (Eig-nungsleiher) beruft oder Nachunternehmer einsetzt, ist die entsprechende Verpflichtungs- und Eigenerklä-rung mit dem Angebot einzureichen.
Die Eigenerklärung umfasst auch Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Einhal-tung einschlägiger EU-Sanktionsvorschriften.
Hierzu haben die eingesetzten Nachunternehmer bzw. Eignungsleiher jeweils zu bestätigen, dass weder sie selbst noch deren gesetzliche Vertreter oder wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des § 3 Geldwäschegesetz (GwG) Gegenstand von EU-Sanktionsmaßnahmen sind.
Die Anforderungen gelten entsprechend für sämtliche eingesetzten Unternehmen sowie für Personen, deren Verhalten den jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist.
Soweit sich ein bewerbendes Unternehmen zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen (Eig-nungsverleiher) beruft, muss er die Eignungsangaben auch für die Eignungsverleiher einreichen. Für die Auftraggeberin muss dabei deutlich werden, welche Eignungsangaben sich auf das bewerbende Unter-nehmen selbst und welche sich auf das eignungsverleihende Unternehmen beziehen.
EU-Sanktionspaket (FB 5) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ordnungsgemäße Anmeldung im Handelsregister (ggf. vergleichbare Bescheinigung bei Unternehmen außerhalb von Deutschland)
Nichtvorliegen von Interessenskonflikten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das bewerbende Unternehmen hat im Rahmen einer Eigenerklärung darzulegen, ob Interessenkonflikte im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB bestehen oder bestehen können.
Hierzu ist insbesondere anzugeben,
Soweit potenzielle Interessenkonflikte bestehen oder nicht ausgeschlossen werden können, sind diese vom bewerbenden Unternehmen darzustellen und die vorgesehenen Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Behebung zu erläutern.
Das bewerbende Unternehmen hat weiterhin zu bestätigen,
Die Angaben haben sich auch auf verbundene Unternehmen, Nachunternehmer, Eignungsleiher sowie wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des § 3 GwG zu erstrecken.
Das bewerbende Unternehmen ist verpflichtet, etwaige während des Vergabeverfahrens oder im Falle einer Beauftragung während der Vertragsdurchführung entstehende Interessenkonflikte unverzüglich an-zuzeigen.
Das Vorliegen eines nicht behebbaren Interessenkonflikts kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Finanzielle Leistungsfähigkeit (Mindestumsatz) - Formblatt 7 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das bewerbende Unternehmen hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 7 nachzuweisen. Folgende Angaben sind zu machen:
Jahresumsatz im Leistungsbereich der ausgeschriebenen Leistung:
Das bewerbende Unternehmen hat den Jahresumsatz im Leistungsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Organisationsberatung/Strukturberatung) anzugeben.
Als Mindestanforderung gilt:
Der durchschnittliche Jahresumsatz im Leistungsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Organisationsbe-ratung/Strukturberatung von Unternehmen) muss in den Jahren 2023 bis 2025 mindestens 400.000 EUR netto/p.a. betragen.
Personelle Leistungsfähigkeit - Kernteam (Formblatt 8) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das bewerbende Unternehmen muss über eine ausreichende personelle Leistungsfähigkeit verfügen, um die ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der vorgesehenen Vertragslaufzeit ordnungsgemäß erbringen zu können.
Als Mindestanforderung gilt:
Das bewerbende Unternehmen hat zu erklären, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Rollen während der Vertragslaufzeit in ausreichendem zeitlichem Umfang besetzt werden können.
Unternehmensdarstellung (Formblatt 7) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): a) Angaben zu den Gesellschaftern sowie ggf. zur Konzernzugehörigkeit
Das bewerbende Unternehmen hat Angaben zu seinen Gesellschaftern sowie zu einer etwaigen Konzern-zugehörigkeit zu machen. Hierzu sind insbesondere darzustellen:
Als Mindestanforderung gilt:
Die Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse müssen transparent und nachvollziehbar dargestellt sein. Das Unternehmen darf keiner Struktur unterliegen, die eine unabhängige und objektive Erbringung der Bera-tungsleistung beeinträchtigen kann. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung mit:
b) Geschäfts- und Tätigkeitsschwerpunkt
Die Geschäftstätigkeit sowie der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens muss einen klaren sachlichen Bezug zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand aufweisen.
Als Mindestanforderung gilt:
Der Nachweis erfolgt durch:
c) Organisatorische Leistungsfähigkeit
Das bewerbende Unternehmen muss über eine ausreichende organisatorische Leistungsfähigkeit verfügen, um die ausgeschriebene Leistung ordnungsgemäß und fristgerecht erbringen zu können.
Als Mindestanforderung gilt:
Der Nachweis erfolgt durch:
Nachweis einschlägiger Erfahrungen - fachliche Eignung (Unternehmensreferenzen; Formblatt 6) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das bewerbende Unternehmen hat seine fachliche Eignung durch die Vorlage von Referenzaufträgen nach-zuweisen.
Die Referenzen müssen Leistungen/Aufträge betreffen, die inhaltlich und strukturell mit dem ausgeschrie-benen Auftrag vergleichbar sind.
Als Mindestanforderung gilt:
Organisations? und/oder Strukturberatung für Organisationen des öffentlichen Sektors
Formale Anforderungen an die Referenzen:
Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Vergleichbarkeit: Darstellung, inwieweit das Projekt mit dem ausgeschriebenen Auftrag in der Kom-plexität und inhaltlich vergleichbar ist. Dies umfasst insbesondere Angaben zu:
Leistungsumfang:
Hinweis:
Referenzen, bei denen wesentliche Angaben fehlen oder nicht nachvollziehbar sind, können bei der Bewer-tung nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt werden
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende oder unklare Angaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachzufordern. Eine Nachforderung darf jedoch nicht dazu führen, dass Referenzangaben nachträglich inhaltlich ergänzt oder verbessert werden und sich hierdurch die Wettbewerbsposition des Bewerbers verändert.
Bei Nichtnennung des jeweiligen Referenzgebers oder der Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers (z.?B. aufgrund eines NDAs) gilt das Angebot als nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlos-sen. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen.
Erklärung zum Datenschutzbeauftragten / Erklärung zum Konzept für technisch-organisatorische Maßnahmen (Formblatt 9) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Beurteilung der Eignung hat das bewerbende Unternehmen folgende Erklärungen abzugeben:
a) Erklärung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Das Unternehmen erklärt, dass - soweit eine gesetzliche Pflicht zur Benennung eines Daten-schutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO i.?V.?m. § 38 BDSG besteht - ein Datenschutzbeauftrag-ter bestellt wurde.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind in Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsver-trags anzugeben.
b) Erklärung zum Konzept für technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)
Das Unternehmen erklärt, dass ein Konzept zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen ge-mäß Art. 32 DSGVO erstellt wurde. Dieses Konzept berücksichtigt die in Anlage 2 des Auftragsver-arbeitungsvertrags genannten Anforderungen.
Das Konzept ist dem Angebot beizufügen (Formblatt 9, Anlagen 1, 2 und 3).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zustellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 119 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Stadtwerke Gaggenau suchen Beratungsleistungen zur Gründung einer gemeinsamen Servicegesellschaft.
KI Gesucht wird technische Unterstützung für den EU-konformen Wiederaufbau der Ukraine im Rahmen des Projekts EU4Reconstruction.
KI Die Ausschreibung betrifft technische Beratungsleistungen zur Umsetzung des AfCFTA Digital Trade Protocol in afrikanischen Ländern (Ghana, Kenia, EAC) und für das AfCFTA-Sekretariat.
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