AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/7d5d792b-3a34-408d-a16c-4f1708776a2c) · Abgerufen am 03.11.2026 11:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7d5d792b-3a34-408d-a16c-4f1708776a2c/

Beschaffung von zwei mobilen Teilstromaufbereitungsanlagen (Enthärtung & Entsalzung) für den flexiblen Einsatz an BEW Standorten

Notice-ID: 7d5d792b-3a34-408d-a16c-4f1708776a2c · Procedure-ID: 1856e12a-64ce-4b30-a51e-154e6adcc07c

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Stammdaten

Auftraggeber
BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, Berlin
Veröffentlicht
22.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
65310000 — Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Diese Leistungsbeschreibung umfasst die Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und Dokumentation von zwei mobilen Teilstromaufbereitungsanlagen für den Einsatz in den Verbundnetzgebieten des Berliner Fernwärmesystems. Die Anlagen dienen der Verbesserung der Wasserqualität und müssen für den flexiblen Einsatz an verschiedenen Erzeugerstandorten der Berliner Energie und Wärme GmbH (BEW) geeignet sein. Die Bereitstellung erfolgt als mobile, autarke Einheiten, die durch den Auftraggeber bedarfsorientiert an die jeweiligen Standorte verbracht werden können.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Nur ein zulässiges Angebot

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).