AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Wartung von Gebäudeautomationsanlagen in Neustrelitz und Neubrandenburg, Vergabenummer VOEK 199-24
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
- Veröffentlicht
- 24.02.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 50711000 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Zuschlagswert
- 227.533 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand des Vertrages sind Wartung, Inspektion und kleine Instandsetzungsarbeiten an den Gebäudeautomationsanlagen und deren Einrichtungen dreier Liegenschaften, an: 1. Automationsstationen des Herstellers Kieback & Peter DDC 3002, 3200, 3300, 3500, 4002e, 4200 und 264BW 2. Feldbusmodulen FBMxxx und Schaltschrank-Busmodulen SBMxx des Herstellers Romutec 3. diversen I/O-Geräten zur Datenpunktsammlung. --- Die Anlagen von drei Liegenschaften sind über VPN vernetzt. Die Daten dieser laufen zentral in einer Liegenschaft auf, in der auch das betriebstechnische Personal stationiert ist. Außerhalb der üblichen Dienstzeit wird das Störungsmanagement über einen Rufbereitschaftsdienst sichergestellt. Die Alarmierung erfolgt auf dem Leitrechner und parallel auf mobilen Endgeräten. In dieser Liegenschaft wurden die zentralen technischen Anlagen zur Automatisierung und für das Störungsmanagement sowie Zähler zur Verbrauchserfassung aufgeschaltet. Die GLT- Zentrale besteht aus einem Leitrechner und drei mobilen Management- und Bedieneinrichtungen. Die beiden weiteren Liegenschaften enthalten technische Anlagen zum Störungsmanagement bzw. zum Störungsmanagement und zur Verbrauchserfassung. -- Baujahr: 2004, die erste Erweiterung erfolgte 2014, die zweite 2018. Technische Daten: Zentrale in Neustrelitz: es befinden sich 22 Informationsschwerpunkte (ISP) in 22 Gebäuden, mit insgesamt 9.913 Datenpunkten zwei weitere Liegenschaften(Neustrelitz/Neubrandenburg): es befindet sich jeweils 1 ISP in einem Gebäude, mit insgesamt 75 bzw. 294 Datenpunkten. --- Dem Aufragnehmer (AN) werden die bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen in der beiliegenden Arbeitskarte 480 übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgen mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Sie erfolgen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/dem Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Wartungs-Zeitaufwand nicht erhöhen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer technischen Anlage gefährden können, sind unverzüglich der AG mitzuteilen. Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. --- Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel, Hilfsstoffe und geeignete Zugangstechnik usw. sind durch ihn zu stellen bzw. zu liefern. Erkennt der AN, dass aus unterschiedlichen Gründen andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er die AG darauf hinzuweisen. Der AN hat die ausgeführten Leistungen der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand inkl. etwaiger, absehbar notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie ausgewechselte Teile zu dokumentieren. Der AN erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlags bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan. --- Für die aufgeführten technischen Anlagen werden Vergütungen gemäß den Angaben im Leistungsverzeichnis vereinbart. Die Vergütung ist für 24 Monate Vertragslaufzeit ein Festpreis. Danach kann diese auf schriftliches Verlangen des AN gemäß der Preisgleitklausel angepasst werden. Die Zahlung erfolgt jährlich nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Vorlage eines Leistungsnachweises.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2025
- Ende
- 31.03.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Kieback&Peter GmbH & Co. KG
- Vertragsabschluss
- 21.01.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.01.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.