AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 22:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7d6873ca-4e96-4672-83b4-0354c2d1292b/

Rahmenverträge_Objektinstandsetzung

Notice-ID: 7d6873ca-4e96-4672-83b4-0354c2d1292b · Procedure-ID: 7a24759b-9624-4899-9fd5-4ecd707fba29

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Stammdaten

Auftraggeber
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH, Berlin
Veröffentlicht
30.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffungsziel ist die Bindung von Komplexanbietern für die kurzfristige Erteilung von Einzelaufträgen für die Instandsetzung von Wohnungen, Gewerbeobjekten und anderen Gebäudeteilen über mehrere Gewerke insbesondere zur Gewährleistung der zeitnahen Wiedervermietbarkeit der Mieteinheiten. Die zu erbringenden Leistungen umfassen Maler-, Fußboden-, Sanitär-, Heizung-, Tischler-, Elektro- und Fliesenarbeiten sowie das Bauhauptgewerk. Dabei kann es sich um kleine Instandsetzungen in bewohnten Wohnungen bis zur komplexen Instandsetzung in Leerwohnungen und Gewerbeeinheiten (zur Vermietung oder selbst genutzt) handeln.Je Los wird ein Rahmenvertrag mit vierjähriger Laufzeit geschlossen.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).