AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
RFX000989 - Kanalreinigung und TV-Inspektion, EKVO
Stammdaten
- Auftraggeber
- Die EAM GmbH & Co. KG, Kassel
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
- Frist (Submission)
- 03.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90470000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die gemäß EKVO geforderten Reinigungs- und TV-Untersuchungsleistungen sollen im Entsorgungsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZV) Landkreis Hersfeld-Rotenburg sowie im Regiebetrieb der EAM Netz GmbH für die Gemeinden Philippsthal und Schenklengsfeld durchzuführen. Geplant sind die Reinigung und TV - Inspektion der vorhandenen Misch-, Schmutz und Regenwasserkanäle gemäß den beigefügten Inspektionsplänen. Das Gebiet für die TV- Inspektion ist den beigefügten Lageplänen rot / blau umrandet. In folgenden Gemeinden sollen die Untersuchungsarbeiten erbracht werden: - Los 1, Gemeinde Cornberg (WAZV) - Los 2, Gemeinde Herleshausen (WAZV) - Los 3, Gemeinde Nentershausen (WAZV) - Los 4, Gemeinde Hohenroda (WAZV) - Los 5, Gemeinde Philippsthal (EAM) - Los 6, Gemeinde Schenklengsfeld (Dienstleistung)
Lose
6 Lose.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Gemeinde Cornberg (WAZV)
- Erfüllungsort
- Cornberg
Los 2 — Gemeinde Herleshausen (WAZV)
- Erfüllungsort
- Herleshausen
Los 3 — Gemeinde Nentershausen (WAZV)
- Erfüllungsort
- Witzenhausen
Los 4 — Gemeinde Hohenroda (WAZV)
- Erfüllungsort
- Hohenroda
Los 5 — Gemeinde Philippsthal (EAM)
- Erfüllungsort
- Hohenroda
Los 6 — Gemeinde Schenklengsfeld
- Erfüllungsort
- Schenklengsfeld
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.