AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistungen von Architekten und Landschaftsarchitekten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Horb am Neckar, Horb am Neckar
- Veröffentlicht
- 17.09.2025
- Frist (Submission)
- 21.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Im Rahmen des VgV-Vergabeverfahrens mit nicht offenem Realisierungswettbewerb soll ein Architekt/Landschaftsarchitekt für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle in Horb am Neckar gefunden werden. Als Ersatz für die in die Jahre gekommenen städtischen Stadionhallen wird der Neubau einer 3-Feld-Sporthalle erforderlich. Genutzt wird der Neubau für den Schul- und Vereinssport. Die Nutzung als Versammlungsstätte bzw. Veranstaltungshalle ist nicht vorgesehen. Die Freianlagenplanung ist ebenfalls Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe. Die Bruttogrundfläche der 3-Feld-Sporthalle mit 199 Zuschauerplätzen umfasst ca. 2.600 m². Die anrechenbaren Kosten der KGR 300 + 400 liegen bei 10,6 Mio. Euro brutto. Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen. Landschaftsarchitekten/innen sind nur in Bewerbergemeinschaft mit Architekten/innen teilnahmeberechtigt. Für die Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist das Formblatt 234 zu verwenden. Bei Bewerbergemeinschaften gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die ARGE. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros oder des Auftraggebers mit einzureichen (das Formblatt I.3 ist auszufüllen). Der Realisierungswettbewerb soll mit 20 Teilnehmern durchgeführt werden. Davon werden 5 Büros vorab gesetzt.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.