AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 03:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7d9ce4f6-58ce-4b91-9bc2-72609f782833/

Neubau Stadtteilhaus, Neue Mitte Moisling in 23560 Lübeck - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-9

Notice-ID: 7d9ce4f6-58ce-4b91-9bc2-72609f782833 · Procedure-ID: 77a291ad-b142-4d2e-9bf5-065b7a229f5c

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Stammdaten

Auftraggeber
Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH Sanierungsträger der Hansestadt Lübeck, Lübeck
Veröffentlicht
23.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
390.501 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Durch die städtebauliche Neuordnung in Lübecks Stadtteil Moisling entsteht ein neuer Stadtplatz als Herz des Quartiers. Das Stadtteilhaus als wesentlicher Baustein soll den neuen Quartiersplatz rahmen und schafft einen zentralen, sozialen Ort für die Nachbarschaft. Der Neubau belebt mit den vier öffentlichen Nutzungen (Stadtteilbibliothek, Freizeitzentrum, Bürgerservice und Familienhilfe) die "Neue Mitte" und bietet außerdem mit einem Lesegarten und Aktivpark neue freiräumliche Angebot für die NutzerInnen und AnwohnerInnen.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).