Verfahren aktualisiert 23.07.2026 Anpassung der Angebots- und Bindefrist Details
Offenes Verfahren Entsorgung & Recycling Frist verlängert
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 3 Lose

Errichtung und Betrieb von Wertstoffhöfen 2030 bis 2049

Kreis Steinburg · Itzehoe · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebote bis 10.12.2026, 23:59 Uhr (noch 131 Tage)

Beschreibung

Errichtung und Betrieb des Wertstoffhofs Itzehoe vom 01.01.2030 bis 31.12.2049 — Errichtung und Betrieb des Wertstoffhofs Süd vom 01.01.2030 bis 31.12.2049 — Errichtung und Betrieb des Wertstoffhofs Ost vom 01.01.2030 bis 31.12.2049

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Anpassung der Angebots- und Bindefrist

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von Wertstoffhöfen.
  • Der Vertrag läuft über einen langen Zeitraum von 20 Jahren, vom 01.01.2030 bis 31.12.2049.
  • Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren, das eine breite Bieterbeteiligung ermöglicht.
  • Erfahrungen im Bereich Entsorgung und Wertstoffmanagement sind voraussichtlich essenziell für die Eignung.

Gesucht wird ein Unternehmen für die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen im Kreis Steinburg für einen Zeitraum von 20 Jahren (2030-2049).

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen insichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu fordern: • die Gewerbeanmeldung, • den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste in der AVPQ-Datenbank (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen. Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu fordern: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Nachweis der Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung durch 3 Referenzen der letzten 3 Jahre. Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen abgegeben: • Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen) | Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen bzw. Lieferanten. • Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (siehe Auftragsunterlagen) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen: • eine Bankerklärung über die die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag, • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, eine durch den Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen nicht älter als ein Jahr, • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr, • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als ein Jahr, • rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), • Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder gleichwertige Nachweise / Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    3 Veröffentlichungen

  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 425 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 400.000 €
Median 855.860 €
Oberes Quartil 2.592.960 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Leistungsverzeichnis und Eignungskriterien sind direkt beim Original-Portal abrufbar. Öffentlich zugänglich nach § 41 VgV / § 29 UVgO.

Volltext-Suche in den Leistungsverzeichnissen ist in Arbeit.

Stammdaten
Angebotsfrist 10.12.2026, 23:59 Uhr (noch 131 Tage)
Vergabenummer I21-4/2026-078/IV131
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Kreis Steinburg
Standort Itzehoe, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 10.06.2026
CPV-Codes (4) 90500000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90530000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90531000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90514000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
(Was ist das?)
Lose 3 (max. 3 bewerbbar)
Erfüllungsort Itzehoe
Laufzeit 01.01.2030 – 31.12.2049
Bindefrist (?) 110 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 299.296 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.604 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 51%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Schleswig-Holstein
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Kreis Steinburg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 26.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Kreis Steinburg · Itzehoe