AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Serviceleistungen (Pforten- und Empfangsdienst/Bewachungsleistungen) in Gebäuden des Ministeriums für Bildung, des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales, der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur, Abteilung Kultur und des Landesschulamts des Landes Sachsen-Anhalt
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
- Frist (Submission)
- 12.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Verteidigung & Sicherheit
- Geschätzter Wert
- 1.533.800 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Bewachung des Dienstgebäudekomplexes der Liegenschaft Turmschanzenstraße Nord in Magdeburg, insbesondere: - Pförtner- und Empfangsdienst Ministerium für Bildung, Staatskanzlei und Ministerium für Kultur, Abteilung Kultur und Landesschulamt des Landes Sachsen-Anhalt - Pförtner- und Empfangsdienst Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt - Tages-, Nacht- und Kontrolldienst - Streifendienst / Kontrollgänge
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 30.09.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landesverwaltungsamt/ 1. und 2. Vergabekammer, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).