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Rahmenvereinbarung die Neubeschaffung von max. zwei Fahrgestellen und die Auf- und Ausbauten zu Schlauchwagen 2000 GW-L2 für die Feuerwehr Wuppertal
Stadt Wuppertal · Wuppertal · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Anschaffung von bis zu zwei Fahrgestellen für den Aufbau zu Schlauchwagen 2000 GW-L2. Gegenstand ist zudem der komplette Ausbau, inklusive Innenausbau, Funkanlage, Warn- und Signalanlage, Beklebung, sowie Teile der feuerwehrtechnischen / rettungsdiensttechnischen Beladung. Optional kann ein weiteres Fahrzeug durch den Auftraggeber bis zum 31.08.2026 beauftragt werden. Die Vergabe wird in zwei (2) Lose aufgeteilt: Los 1: Fahrgestell, Aufbau und Funk Los 2: Beladung.
Änderungen am Verfahren
3 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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❓ Bieterfragen
Aufgrund von Bieterfragen wurde der Submissionstermin verschoben.
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✏️ Änderung
Fehler beim Submissionstermin
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✏️ Änderung
technische Probleme bei der Versendung
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Ausschreibung für die Neubeschaffung von bis zu zwei Fahrgestellen und deren Ausbau zu Schlauchwagen 2000 GW-L2 für die Feuerwehr Wuppertal.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Preis wird mit 100% gewertet
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist die Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) einzureichen. Hierfür ist das Dokument: Eigenerklärung Sanktions-VO zu verwenden und mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot ist einzureichen: "UVgO-VgV_Bietererklaerung-06-2022" : Der Bieter hat das vorliegende Dokument auszufüllen. Dieses Dokument umfasst folgende Angaben und Erklärungen: - Es sind Angaben zum Unternehmen einzureichen. - Erklärung zu Vertragsumfang/-bestandteile, Angebotspreis und Preisnachlässe - Erklärung über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis - Erklärung über Leistungsausführung im eigenen Betrieb und/oder durch Nachunternehmer - Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Der Bieter reicht mit dem Angebot einen gültigen Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar) als Kopie beschriftet als Anhang 4.1 bei.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens zwei Referenzen über die Beladung von SW2000 GW-L2 in ähnliche Art und Umfang zu dieser Vergabe. Die Referenzen müssen in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Weiter müssen die Referenzen von Berufs- oder Freiwilliger Feuerwehren, Werksfeuerwehren oder andere privater Kunden erbracht worden sein.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens zwei Referenzen über die Beschaffung und den Ausbau von Fahrgestellen zu SW2000 GW-L2 in ähnliche Art und Umfang zu dieser Vergabe. Die Referenzen müssen in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Weiter müssen die Referenzen von Berufs- oder Freiwilliger Feuerwehren, Werksfeuerwehren oder andere privater Kunden erbracht worden sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 13.03.2026 Aufgrund von Bieterfragen wurde der Submissionstermin verschoben.
- Frist 13.02.2026 Fehler beim Submissionstermin aktuell
- Frist 06.02.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 06.02.2026 technische Probleme bei der Versendung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 17 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Albert Ziegler Feuerschutz GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 782.577 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.219 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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