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ex-post ESF-Beratungsstelle 2025
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung · Mainz · Rheinland-Pfalz · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergebenex-post ESF-Beratungsstelle 2025🏆 Schneider Organisationsberatung · Trier
- Schneider Organisationsberatung · Trier
Beschreibung
Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei den ihr obliegenden Aufgaben hinsichtlich Monitoring, Berichterstattung und Evaluierung einschließlich ggf. erforderlicher Programmänderungsverfahren.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 50 Pkt.
Siehe Teil B_Anlage 02_Bewertungsmatrix
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Preis 50 Pkt.
Siehe Teil B_Anlage 03_Preisblatt
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: +49 6131/605-146. Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 500.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 29 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Schneider OrganisationsberatungZuschlagswert 778.000 €1 Veröffentlichung
- 29.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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