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Hort-Neubau Oderberg - Objektplanung Gebäude
Stadt Oderberg vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg · Britz · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenHort-Neubau Oderberg - Objektplanung Gebäude🏆 FRÖLICHSCHREIBER Architekten GmbH · Berlin
- FRÖLICHSCHREIBER Architekten GmbH · Berlin
Bieter-Übersicht: 19 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: FRÖLICHSCHREIBER Architekten GmbH. Die übrigen 18 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Planungsleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume) für die Errichtung eines Hortgebäudes für die Betreuung von 65 Kinder
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 40 %Preis
Bewertung des Gesamthonorars gemäß Preisblatt (Formular 8) inklusive Zuschläge, Nachlässe, Besondere Leistungen und Nebenkosten
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Projekt-/Auftragsbezogenes Konzept 30 %Qualität
Bewertung des mit dem Angebot einzureichenden Projekt-/Auftragsbezogenen Konzepts hinsichtlich Verständnis der Aufgabenstellung, Erkennen der Problemstellung des zu bearbeitenden Projekts, Ausführungen zur Herangehensweise, Skizzierung der Projektabwicklung im Allgemeinen und insbesondere unter Beachtung des konkreten Bauvorhabens; Darstellung des Termin- und Kostenmanagements; Darstellung der Vor-Ort-Präsenz während der Bauausführung
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Projektteam 30 %Qualität
Bewertung der für die Planungsaufgabe vorgesehenen Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung hinsichtlich Kenntnisse/Erfahrungen im Allgemeinen und insbesondere im Bereich von Kitas, Schulen, etc., Bauvorhaben in Denkmalbereichen sowie bei fördermittelfinanzierten Projekten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist zulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.482 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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