AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 18:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7dfb887e-5c8e-421c-a3fe-1a0294cf1982/

3 Stück Kommandowagen - Feuerwehr für die Mitgliedskommunen

Notice-ID: 7dfb887e-5c8e-421c-a3fe-1a0294cf1982 · Procedure-ID: 6c4cf556-592c-4c30-96e0-0e84aa01ab0c

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Aschau i.Chiemgau, Aschau i.Chiemgau
Bezugsberechtigte
Gemeinde Feldkirchen-Westerham; Gemeinde Oberammergau; Gemeinde Penzing; Gemeinde Rottenbuch; Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern; Stadt Füssen
Veröffentlicht
29.01.2025
Frist (Submission)
03.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland beabsichtigt nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien - FwZR) im Jahr 2025, 3 Stück Kommandowagen (KdoW) für die Mitgliedsgemeinden auszuschreiben. Die Kommunen können je nach Bedarf und Notwendigkeit ein solches Fahrzeug aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Zentrale Vergabestelle hat hierzu eine Marktrecherche durchgeführt und die Fahrzeuge für die erforderlichen Einsatzzwecke in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
11 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
302 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern VOB-/VOL-Stelle, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).