Vorstehendes Auswahlkriterium wurde nur beispielhaft ausgewählt. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Auswahlkriterien
Bestandteil der abzuschließenden Leistung wird die Pflicht sein, dass der Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung nur Mitarbeiter einsetzt, welche über die entsprechende Eignung zur Erfüllung der Leistungen verfügen. Diese Eignung bezieht sich neben den fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten auch auf die Sprachkenntnisse, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass die Mitarbeiter, mit denen wir kommunizieren werden, in Wort und Schrift in deutscher Sprache verhandlungssicher kommunizieren können. -> siehe Bewerbungsbogen