AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a042a8fba5-5e972a958ea32589) · Abgerufen am 14.09.2026 10:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7e115130-48ee-4b4c-ac64-4fa5051de3e4/

Lieferung von elektrischer Energie für die Lahn-Dill-Kliniken GmbH in 2027

Notice-ID: 7e115130-48ee-4b4c-ac64-4fa5051de3e4 · Procedure-ID: 73db9d9f-a715-4bb1-bed7-0a45c8a41458

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Lahn-Dill-Kliniken GmbH , vertreten durch VEA Beratungs-GmbH, Wetzlar
Veröffentlicht
06.09.2026
Frist (Submission)
07.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von 3.921 MWh elektrische Energie für das Jahr 2027 als horizontales Tranchenmodell.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1: Standort Dillenburg

Erfüllungsort
Dillenburg

Los 2 — Los 2: Standorte Wetzlar und Braunfels

Erfüllungsort
Wetzlar

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
26 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).