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Programmmanager Krankenhauszukunftsgesetz einschließlich PMO, Begleitung der Beschaffungsprozesse und Nachweisunterstützung
Hochtaunus-Kliniken gGmbH · Bad Homburg vor der Höhe · Hessen
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Branche „Gesundheitswesen & Medizintechnik" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Der Auftraggeber (neben der Hochtaunuskliniken gGmbH mit Standorten in Bad Homburg und Usingen kann auch die Tochtergesellschaft Hochtaunus-Kliniken Sankt-Josef-Krankenhaus Betriebsgesellschaft mbH, Königstein, Leistungen in Anspruch nehmen) beabsichtigt im Rahmen der Förderung aus dem Krankenhauszukunftsgesetz die Umsetzung von Projekten im IT & Medizin IT-Bereich. Diese Projekte resultieren im Wesentlichen aus den bereits in der Planung befindlichen Themen/Fördertatbeständen im Bereich des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG). Die Projekte sind sowohl durch unterschiedliche, aber durchweg hohe Komplexität, als auch durch entsprechende Priorisierungen und Terminsituationen gekennzeichnet. Der Auftraggeber beabsichtigt dazu einen externen Programm-Manager inklusive Stellung des PMO zu etablieren, um die Projekte und die internen Projektleiter der beantragten Projekte zu koordinieren und überwachen. Parallel wird die Übernahme der Projektleitung einzelner Projekte seitens des Auftragnehmers erwartet, sofern erforderlich. Der Auftraggeber geht davon aus, dass bis zu 15 Projekte parallel laufen. Gleichzeitig sollen die Projekte auf die Einhaltung der KHZG-Förderkriterien und der vergabekonformen Beschaffung überwacht werden und IT-Dienstleistungen für die Erstellung der Nachweise für die Einhaltung & Bestätigung der Anforderung zur Nutzung der Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetz erbracht werden. Der Dienstleister bzw. die von ihm eingesetzte projektverantwortliche Person muss berechtigt sein, festzustellen, ob informationstechnische Maßnahmen, die bei einem Vorhaben, für das Fördermittel beantragt werden, vorgesehen sind, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz erfüllen gem. § 21 Abs. 5 S. 1 KHSFV. Für den Auftraggeber ist es wichtig, hier einen Ansprechpartner zu haben, der zu allen Projekten auskunftsfähig ist.
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Preiseinschätzung
Basierend auf 537 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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