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SPGK - ESTW Regis-Breitingen, HBL BA Regis-Breitingen - Treben-Lehma (AU 102)
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSPGK - ESTW Regis-Breitingen, HBL BA Regis-Breitingen - Treben-Lehma (AU 102)🏆 Hasselmann GmbH · Werra-Suhl-Tal
- Hasselmann GmbH · Werra-Suhl-Tal
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Hauptbauleistungen (HBL) im BA Regis-Breitingen - Treben-Lehma (AU 102)
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📅 Laufzeit endet am 16.11.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
41 Veröffentlichungen
- 15.04.2026 79 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 80 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 04.03.2026 78 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 06.02.2026 76: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 29.01.2026 77: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 27.01.2026 74: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 26.01.2026 72-Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 19.01.2026 73 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 19.01.2026 70 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 19.01.2026 71 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 17.12.2025 65 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 10.12.2025 63 Arbeiten im Bereich des vorhandenen GSM-R-Masten Treben-Lehma, bestehend aus: • An- und Abfahrt 2 FA für Herstellung Erdung GSMR (1x Tiefenerder + 1x provisorische Tiefenerdung) einschließlich An-/Abtransport Schlagramme • An- und Abfahrt 2 FA für Herstellung Erdung GSMR (+ 1x Rückbau provisorische Tiefenerdung+ 1x Tiefenerder) einschließlich An-/Abtransport Schlagramme • Rückbau 2x Tiefenerder • Rückbau Erdungskabel alt • Lieferung und Einbau Staberder (Tiefenerder) • Verlegung Erdungskabel • Tiefenerder_1 neu + Provisorium 2 Stück x ca. 6,0m • Tiefenerder_2 neu nach Rückbau Provisorium • Herstellung Anschluss an Verbauträger als provisorische Tiefenerdung • Anschließen Erdungskabel an GSMR-Mast • Erdungsmessung • Herstellung Suchschachtung im Bereich Verbau für GSMR-Mast
- 03.12.2025 ANO 068 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 25.11.2025 ANO 069 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 13.11.2025 67- Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 13.11.2025 60-Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 25.09.2025 69- Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 25.09.2025 64 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 67 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 18.09.2025 58) Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 28.08.2025 54 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 55 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 28.08.2025 56 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 57 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 58 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 59 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 60 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 28.07.2025 49 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 28.07.2025 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 03.07.2025 50 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 52 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 53 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 24.06.2025 36 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 18.06.2025 ANO 019, 047, 048, 035 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 03.06.2025 ANO 30, 43, 44, 46 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 22.05.2025 NT41 ANO_038 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. NT43 ANO_039 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. NT45 ANO_041 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. NT46 ANO_042 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 15.05.2025 MKA05-19) Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 15.05.2025 44) Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 06.05.2025 28 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. 31 - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 10.04.2025 ANO 029 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 20.03.2025 24: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 18.03.2025 MKA27- Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 15.01.2025 LÄ15 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 10.01.2025 ANO 018 Der AN wurde mit folgenden Leistungen beauftragt,welche im Projekt ESTW Regis-Breitingen erforderlich sind: Mehrmengen Überschreitung der festgelegte LV-Menge über 110% hinaus für Vertragsleistungen für nachfolgende Positionen mit Stand vom 08.11.2024: LV-Titel LV-Bezeichnung 01.03.0010 Baustraßen und BE-Flächen zur Staubbindung benetzen 41.02.0020 Baugrubenaushub MLV-KTB_01060070 - Einschnittserweiterung Treben-Lehma 42.12.0440 Kontrollschacht DN 600 42.12.0450 Schachtabd. B 125 für Kontrollschächte 42.51.0040 Graben für Entwässerungsrohrleitung T 1,50 m unter GOK ausheben 42.51.0070 Entwässerungsrohrleitung DN 150 (Kunststoff) geschlitzt liefern und einbauen einschl. Erdarbeiten 42.51.0080 Entwässerungsrohrleitung DN 200 (Kunststoff) geschlitzt liefern und einbauen einschl. Erdarbeiten 42.51.0090 Entwässerungsrohrleitung DN 250 (Kunststoff) geschlitzt liefern und einbauen einschl. Erdarbeiten 42.51.0100 Entwässerungsrohrleitung DN 300 (Kunststoff) geschlitzt liefern und einbauen einschl. Erdarbeiten 42.51.0120 Entwässerungsrohrleitung DN 400 (Kunststoff) geschlitzt liefern und einbauen einschl. Erdarbeiten 42.51.0130 Geosynthetisches Trenn- und Filtersystem, liefern und einbauen 42.51.0140 Filterschicht einbauen verdichten 42.51.0170 Graben für Kanal ausheben bis 1,50 m unter GOK ausheben 42.51.0200 Leitungszone verfüllen 47.12.0090 Entsorgung Altholz_A, MLV-ENTS_04060010 47.12.0100 Transport Altholz_A, MLV-ENTS_04060020 56.03.0100 Gleisdurchbruch, Breite über 0,50 bis 0,80 m, Tiefe über 1,50 bis 2,00 m MLV-KTB_01190140 75.41.0030 NYY-J 5x6 mm² 75.41.0070 NYY-O 4x35 mm² 75.44.0010 Kabel 0,6/1 kV, (N)A(St)YY-O 1x75 mm² 75.44.0030 Anschluss am Gleis
- 09.01.2025 MKA02: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. MKA04: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. MKA08: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. MKA09: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. Anordnung 09: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. Anordnung 12: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. Anordnung 14: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. Anordnung 22: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen. MKA24: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 08.01.2025 MKA 015) Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 08.01.2025 MKA 010) Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 08.01.2025 MKA 01) Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 08.01.2025 MKA 006) Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
- 10.07.2024 LÄ001_ Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Leistungsteile wirken und keine Abgrenzung ermöglichen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Hasselmann GmbHZuschlagswert 37.289.599 €1 Veröffentlichung
- 19.12.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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