AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 07:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7e4bc5af-7516-4e1c-9395-93615b51cfab/

Neubau des Regenüberlaufbeckens 2 in Bechhofen

Notice-ID: 7e4bc5af-7516-4e1c-9395-93615b51cfab · Procedure-ID: 024f5d54-9f79-4137-bf7d-6b9eb9f4f022

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Markt Bechhofen, Bechhofen
Veröffentlicht
13.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Markt Bechhofen plant die Erneuerung seiner Mischwasserbehandlungsanlagen durch den Ersatzneubau eines Regenüberlaufbeckens am Standort des bestehenden Beckens am Ortsrand von Bechhofen.Der Neubau ist notwendig, da die bestehende Anlage aufgrund der mangelhaften Bausubstanz und unzureichenden Materialqualität des Bestandes nicht mehr saniert werden kann.Das neue Regenüberlaufbecken mit einem Volumen von ca. 2.500 m³ wird als geschlossenes Durchlaufbecken im Nebenschluss mit drei aufeinanderfolgenden Kammern realisiert, die zeitlich versetzt befüllt und entleert werden.Nach Inbetriebnahme des neuen Beckens wird das bestehende Regenüberlaufbecken außer Betrieb genommen und verfüllt. Die Planung des Rückbaus ist Teil dieser Ausschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
04.05.2026
Ende
31.05.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).