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REVITALISIERUNG BUTEILE", Los 2a: Entsorgung Bauschutt mit Asbestzement
Stadt Neustadt an der Orla · Neustadt an der Orla · Thüringen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Containerdienst Adler GmbH & Co. KG
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Entsorgung von ca. 1.100 Tonnen Bauschutt mit Asbestzement sowie Baustelleneinrichtung und -sicherung.
- Die Entsorgung muss gemäß Ersatzbaustoffverordnung und Schadstoffdeklaration erfolgen.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung der Stadt Neustadt an der Orla.
- Bieter müssen die fachgerechte Entsorgung von asbesthaltigen Materialien nachweisen können.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Los 2a – Entsorgung Bauschutt beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen: 1. Die fachgerechte Entsorgung von Bauschutt gemäß Ersatzbaustoffverordnung und Schadstoffdeklaration (liegt Ausschreibungsunterlagen bei): - 1.100 Tonnen Entsorgung eines Bodengemisches mit Bauschutt und Asbestzement 2. sonstige weitere Leistungen: - Baustelleneinrichtung und -sicherung
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Zuschlagskriterium: Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). / Die Information des Auftraggebers an die Bieter, dass deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. / Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). / Der Bieter hat die Möglichkeit im Fall des Verstoßes gegen eine Vergabevorschrift, diesen binnen 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügenund Abhilfe zu verlangen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). / Wird auf Rüge des Bieters seitens des öffentlichen Auftraggebers nicht abgeholfen, so hat der Bieter die Möglichkeit, binnen weiterer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe gem. § 160 GWB (Abs. 3 Nr. 4) einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 214, JorgeSemprún-Platz 4, 99423 Weimar zu stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Containerdienst Adler GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 06.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.550 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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