AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.07.2026 15:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7e8fb3c7-4928-47b4-9b26-fb04d84662e2/

Sanierung Tiefgarage Marktplatz Sindelfingen - TP3 Neugestaltung Marktplatzoberfläche: LV04 Elektro + Beleuchtung

Notice-ID: 7e8fb3c7-4928-47b4-9b26-fb04d84662e2 · Procedure-ID: 303953ec-8ff9-49eb-8024-84d7937330f7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Sindelfingen, Amt für Finanzen, Zentrale Vergabestelle, Sindelfingen
Veröffentlicht
06.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.392.282 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Sindelfingen saniert die Tiefgarage unter dem Marktplatz (TGM). Durch die Sanierung der Tiefgaragendecke mit Erneuerung der Abdichtung wird die Oberfläche vollständig abgeräumt und ein Neubau erforderlich. Diese Chance soll genutzt werden, um in diesem Zuge auch die Marktplatzoberfläche selbst vollständig neuzugestalten. Der Marktplatz liegt zentral zwischen Rathaus und Altstadt und dient neben dem Wochenmarkt auch zahlreichen Veranstaltungen als Austragungsort. Der Bereich erstreckt sich außerdem in mehrere angrenzende Straßenzüge. Neben seiner historischen Bedeutung soll der Platz eine hohe repräsentative Gestaltung bekommen.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.01.2026
Ende
15.12.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Elektro Sever GmbH
Vertragsabschluss
23.11.2025
Zuschlagsentscheidung
12.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).