AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E95459598) · Abgerufen am 15.08.2026 17:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7e95c820-60e5-4ec2-a42a-5793188e26ca/

EGNZW Knotenpunkte Merler Str.

Notice-ID: 7e95c820-60e5-4ec2-a42a-5793188e26ca · Procedure-ID: 5efe56c3-0ea1-4bf2-83d1-35a26bd2787f

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Stammdaten

Auftraggeber
Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH, Gelsenkirchen
Veröffentlicht
08.07.2026
Frist (Submission)
06.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45233120 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau einer neuen signalgeregelten Einmündung an der Marler Straße L502 samt Baustraße sowie der barrierefreie Ausbau am signalisierten Knotenpunkt Marler Straße L502/ Valentinstraße/ Egonstraße in Gelsenkirchen. Der Ausbau des neuen Knotenpunktes an der Zufahrt zur ehemaligen Zeche Westerholt beginnt nördlich des Brückenbauwerks B4308572 über die Bahnlinie (Abschnitt Nr. 1 ca. Station 1+170.000) und erstreckt sich über die Ortsdurchfahrtsgrenze bis zur angrenzenden Bebauung (Hs.Nr. 120 ca. Station 1+890.000). Diese Ausschreibung ist Teil eines Förderprojektes der Entwicklung der „Neuen Zeche Westerholt“.

Vertragslaufzeit

Periode
18 Wochen

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).