AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av220537-eu) · Abgerufen am 18.10.2026 01:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7eaa7bd6-7bc7-4c68-ba61-1ff663e47331/

Markt Freihung - Kläranlage, Planungsleistungen Gebäudeplanung, Ingenieurbauwerk, Technische Ausrüstung und MSR-Technik

Notice-ID: 7eaa7bd6-7bc7-4c68-ba61-1ff663e47331 · Procedure-ID: a9385e95-aac6-4fb0-b871-56cbe3981ede

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Stammdaten

Veröffentlicht
09.08.2024
Frist (Submission)
09.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
760.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei der Kläranlage Freihung handelt es sich um eine mechanisch-biologische Kläranlage mit weitergehender Reinigung mit einer nominellen Ausbaugröße von 3.000 EW, an die derzeit ca. 2.200 natürliche Einwohner angeschlossen sind. Neben dem Markt Freihung selbst sind die Ortschaften Elbart, Seugast, Weickenricht, Thansüß und Tanzfleck angeschlossen. Das Einzugsgebiet wird überwiegend im Mischverfahren entwässert. Die wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage Freihung umfasst aktuell eine BSB5-Fracht (roh) von 180 kg/d, einen Trockenwetterabfluss von 715 m³/d bzw. 66 m³/h und einen Mischwasserabfluss von 126 m³/h. Als Vorfluter dient die Vils (Gewässer II. Ordnung). Die Kläranlage Freihung wurde im Jahr 1976 erbaut und 1999 durch den Neubau eines Kombibeckens ertüchtigt. Im Jahre 2004 wurde die mechanische Abwasserreinigung mittels Kompaktanlage und Sandwäscher erneuert. Die Kläranlage ist hydraulisch, sowie hinsichtlich Schmutzfrachten überlastet und Anlagenteile entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Das Kombibecken ist bautechnisch in einem schlechten, nicht mehr sanierungswürdigen Zustand. Für die Sanierung und Ertüchtigung der Kläranlage Freihung wurden in einem Vorentwurf 2 Varianten (Neubau Kombibecken und Neubau eines 2-straßigen Belebungsbeckens mit separatem Nachklärbecken) gegenübergestellt. Der Marktgemeinderat sprach sich für den Neubau eines 2-straßigen Belebungsbeckens mit separatem Nachklärbecken und unter Berücksichtigung eines zukünftigen Anschlusses der Ortsteile Großschönbrunn/Kleinschönbrunn für eine zukünftige Ausbaugröße von 4.300 EW60 aus. An die Qualität des Ablaufs sind die Werte der Anforderungsstufe 3 gemäß LFU Merkblatt Nr. 4.4/22, Nr. 2.2.1, Tabelle 2, Größenklasse 2, zu stellen. Zudem ist für den Überwachungswert Pges ein Grenzwert von 2 mg/l einzuhalten. Der zukünftige Trockenwetterabfluss wurde zu 753 m³/d bzw. 57,8 m³/h ermittelt, der Mischwasserabfluss zu 177 m³/h. Die notwendigen Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen der Kläranlage umfassen: • Sanierung / Ertüchtigung Regenüberlaufbecken • Sanierung/ Ertüchtigung Zulaufhebewerk • Neubau 2-straßiges Belebungsbecken mit Erneuerung der Gebläse-Station • Neubau Nachklärbecken • Neubau Rücklaufschlammpumpwerk • Neubau einer Tank- und Dosieranlage zur Phosphatfällung • Neubau einer Silo- und Dosieranlage zur Alkalien Dosierung • Neubau Ablaufbauwerk mit Messeinrichtung • Neubau Ablaufleitung und Auslaufbauwerk in die Vils (Verlegung Einleitstelle) • Sanierung/Ertüchtigung Schlammspeicherbecken inkl. Trübwasserabzug • Sanierung/Ertüchtigung Trübwasserspeicher • Sanierung, Umbau und Erweiterung Betriebsgebäude • Erneuerung der Schalt- und Steueranlage inkl. Prozessleitsystem • Stilllegung Kombibecken • Umbau Nebengebäude zu Lagerraum mit Rückbau Gebläsestation und Bisar-Reaktor • Errichtung einer stationären Schlammentwässerung • Erneuerung Wasseranschluss und Errichtung einer Brauchwasseranlage mit Verteilungssystem • Erneuerung Außenanlage, Beleuchtung und Einfriedung

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2024
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
89 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Markt Freihung, Freihung

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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