AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/7ec067a8-4e23-4823-8a7f-fefe9fe46fc1) · Abgerufen am 14.08.2026 14:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7ec067a8-4e23-4823-8a7f-fefe9fe46fc1/

SRM Ablösung/ easyBANF

Notice-ID: 7ec067a8-4e23-4823-8a7f-fefe9fe46fc1 · Procedure-ID: 3a298d1e-36c9-4f59-8bfa-c38974d90414

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Stammdaten

Auftraggeber
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Abt. 5.3, Bonn
Veröffentlicht
13.07.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Universität Bonn beabsichtigt die Vergabe der dauerhaften Überlassung, Implementierung und Anpassung der Beschaffungslösung "easyBANF" einschließlich Wartung, Updates und Fehlerkorrekturen auf Grundlage der EVB-IT Erstellung und Anpassung von Software Die Universität Bonn betreibt ein SAP-Beschaffungssystem mit ca. 2.000 aktiven Nutzer*innen. Die neue Lösung soll sich nahtlos in die bestehende SAP-Systemlandschaft integrieren. SAP Materials Management (SAP MM) bleibt weiterhin das führende System für Beschaffungs-, Logistik- und Materialwirtschaftsprozesse . Ziel ist eine funktionale Ergänzung der bestehenden Architektur ohne grundlegenden Technologiewechsel.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
13.07.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 23.07.2026 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).