AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 03:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7ec4a582-c364-4cb5-b325-bd50d32abb9e/

2025-1004687_Flughafen München_Planer-Rahmenvertrag Brandschutz

Notice-ID: 7ec4a582-c364-4cb5-b325-bd50d32abb9e · Procedure-ID: 8af20326-30ce-4c7e-9891-fa328f1b7623

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen München GmbH, München
Veröffentlicht
19.12.2025
Frist (Submission)
28.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71317100 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes wie die Erstellung von Brandschutznachweisen für die Leistungsphasen 1 bis 5 und 8, in Anlehnung an die AHO. Die Planungsleistungen im Bereich Brandschutz sind daher zumeist an bzw. in diversen Bauwerken unterschiedlichster Bauart und Nutzung bzw. deren technischer Ausrüstung im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich (Sicherheitsbereich) des gesamten Flughafengeländes durchzuführen. Überwiegend erfolgt die bauliche Umsetzung während laufender Nutzung bzw. des laufenden Gebäudebetriebs.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.05.2031
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).