AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.07.2026 16:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7ed45c48-0f2d-4a43-aab7-6bedb2ea83fd/

Rasterelektronenmikroskop mit Feldemitterquelle

Notice-ID: 7ed45c48-0f2d-4a43-aab7-6bedb2ea83fd · Procedure-ID: e8827a55-7554-48dd-895e-61e87344bdee

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Hochschule Ingolstadt , Ingolstadt
Veröffentlicht
18.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38511100 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Zuschlagswert
302.900 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Kompetenzfeld Werkstoff- und Oberflächentechnik und die Forschungsgruppe Aufbau- und Verbindungstechnik des Instituts für Innovative Mobilität (IIMo) der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) benötigen für die wissenschaftliche Arbeit mehrerer Arbeitsgruppen ein Rasterelektronenmikroskop mit einer Feldemitterquelle. Für die Zukunft der THI ist es sehr wichtig vergleichbar zu hochwertigen Forschungseinrichtungen arbeiten zu können und die bisherigen Forschungsinitiativen weiter auszubauen. Das Gerät wird zum größten Teil von Professoren und Professorinnen der Fakultät Maschinenbau genutzt.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Tescan GmbH
Vertragsabschluss
18.11.2024
Zuschlagsentscheidung
07.11.2024
Angebotsspanne
302.900 – 307.500 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).