Offenes Verfahren Frist abgelaufen Gesundheitswesen & Medizintechnik
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle Grüne Vergabe

Arzneimittellieferung für die Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg · Potsdam · Brandenburg

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Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Arzneimittelversorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik

Rahmenvereinbarung zur Arzneimittelversorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg mit geschätztem Wert von ca. 1,86 Mio. EUR.

Bieter müssen Arzneimittellieferant mit entsprechenden Zulassungen, Qualitätsmanagementsystemen und Nachweisen der Lieferfähigkeit für Gefängniseinrichtungen sein. Offenes Verfahren mit standardisierten Eignungskriterien für Pharmaversorger.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Detaillierte Eignungseinschätzung und weitere Kriterien — sofort sichtbar.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Kreislaufwirtschaft
Soziale Kriterien
  • Angemessene Arbeitsbedingungen
Innovation
  • Prozess-Innovation
Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Arzneimittellieferung für die Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg
  • Preis Gesamtvolumen 70 %
    Preis

    Maßgeblich sind die in den Anlagen 2 (Arzneimittelliste) und 3 (Desinfektionsmittelliste) eingetragenen Preise (§ 8 Abs. 1 des Rahmenvertrages)

  • Preis monatliche Pauschale 20 %
    Preis

    Maßgeblich ist die in der Anlage 4 (Preisblatt) eingetragene monatliche Pauschale nach § 8 Abs. 4 des Rahmenvertrages, welche auf ein Jahr hochgerechnet wird.

  • Preis monatliche Liefer- und Versandkosten 10 %
    Preis

    Maßgeblich ist die in der Anlage 4 (Preisblatt) eingetragene Preis für die monatlichen Liefer- und Ver-sandkosten gemäß § 8 Abs. 6 des Rahmenvertrages, welcher auf ein Jahr hochgerechnet wird.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufs-/Handelsregister

    Nachweis der Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln in der Bundesrepublik Deutschland nach § 11a des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz ApoG)

  • Eignungsanforderung

    Eintragung im Handels- oder Berufsregister

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Nachweis einer bestehenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung

  • Eignungsanforderung

    Vorlage der Umsatzzahlen der vergangenen drei Kalenderjahre

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Vorlage mindestens eines vergleichbaren Referenzprojets in den vergangenen drei Kalenderjahren. Vergleichbar ist ein Projekt, wenn nach Art und Umfang dem hiesigen Auftragsgegenstand entspricht. Demnach darf das Referenzprojekt nicht nur die Lieferung von Arzneimitteln umfassen, sondern muss auch Beratungsleistungen und administrative Leistungen beinhalten.

  • Eignungsanforderung

    Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens (Apotheker)

  • Nachunternehmer-Anteil

    Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sol-len, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeit-punkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewer-ber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 ge-schlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, ver-kürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Be-werber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teil-nahmewettbewerb Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat.." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 1.856.724 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 30.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 293 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 162.291.032 €
Median 162.291.032 €
Oberes Quartil 162.291.032 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

1.856.724 €
Geschätzter Wert
ca. 52 % über Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 30.04.2026, 09:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer MdJD-3.2-2026-01
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Potsdam, Brandenburg
Veröffentlicht 30.03.2026
CPV-Code 33600000
Medizintechnik (Was ist das?)
Erfüllungsort Brandenburg an der Havel
Laufzeit 4 Jahre
Bindefrist (?) 60 Tage
Frist für Rückfragen 15.04.2026
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 3.7

Historischer Durchschnitt aus 620.390 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 15.985 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 13 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Brandenburg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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