AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 18:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7f02c1c4-78a2-4a69-9aa9-ca2b6990f35c/

Fünf Wechselladerfahrzeuge

Notice-ID: 7f02c1c4-78a2-4a69-9aa9-ca2b6990f35c · Procedure-ID: ad89a125-b9e6-4f2a-872e-a5a7b20c08da

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Herborn, Herborn
Veröffentlicht
02.09.2024
Frist (Submission)
08.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
994.025 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Wechselladerfahrzeuge für - Los 1: Magistrat der Stadt Herborn - Los 2: Magistrat der Stadt Braunfels - Los 3: Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen - Los 4: Magistrat der Stadt Haiger - Los 5: Magistrat der Stadt Wetzlar

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Fahrzeug Herborn

Erfüllungsort
Herborn

Los 2 — Fahrzeug Braunfels

Erfüllungsort
Braunfels

Los 3 — Fahrzeug Ehringshausen

Erfüllungsort
Ehringshausen

Los 4 — Fahrzeug Haiger

Erfüllungsort
Haiger

Los 5 — Fahrzeug Wetzlar

Erfüllungsort
Wetzlar

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
84 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).