AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 02:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7f0b2a7b-c4e7-4098-8d82-c36ff48ad6fd/

Stadt Königs Wusterhausen, Neuaufstellung Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Umweltbericht und Lärmschutzgutachten für die Stadt Königs Wusterhausen mit ihren Ortsteilen

Notice-ID: 7f0b2a7b-c4e7-4098-8d82-c36ff48ad6fd · Procedure-ID: e4be3fa4-f872-4a86-ab3a-6ea59a456982

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Sachgebiet Vergabe/Vertragsmanagement, Königs Wusterhausen
Veröffentlicht
02.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Planungsleistung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplans inkl. Umweltbericht und Lärmschutzgutachten für das gesamte Stadtgebiet und Ortsteile der Stadt Königs Wusterhausen. Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst sowohl die Planungsleistungen des Leistungsbildes Flächennutzungsplan (Teil 2, Abschnitt 1) §§ 17-20 und des Leistungsbildes Landschaftsplan (Teil 2, Abschnitt 2) §§ 22-32 nach HOAI 2021 einschließlich der Besonderen Leistungen zum Umweltbericht und der Zusätzlichen Leistungen für die Erstellung des Lärmschutzgutachtens.

Vertragslaufzeit

Periode
31 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).