AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 09:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7f148867-60ca-4065-9553-96ad16f7a75b/

Wolfsmonitoring 2026 - 2028 (Lose 1 bis 6)

Notice-ID: 7f148867-60ca-4065-9553-96ad16f7a75b · Procedure-ID: 1b2e27f9-a9d9-457a-9d20-e39e920c867b

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Umwelt, Potsdam
Veröffentlicht
21.10.2025
Frist (Submission)
21.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90700000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Sonstiges
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist die im Land Brandenburg für das Wolfsmonitoring zuständige Landesbehörde. Zur Erfüllung nationaler Berichtspflichten im Rahmen des nationalen Wolfsmonitorings und der FFH-Berichtspflichten sowie zur Ermittlung territorialer Vorkommen als Basis für rechtssichere Entnahmen vergibt das LfU Aufträge zum Wolfsmonitoring. Der Wolf ist eine geschützte, sich in Ausbreitung befindende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Der Geltungsbereich der Ausschreibung umfasst Teilbereiche Brandenburgs.

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
29 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
21 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).