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Stromlieferung von ca. 2.400.000 kWh p.a. für die Stadt Neusäß und des Titania Neusäß für 2026-2028
Stadt Neusäß · Neusäß · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStromlieferung von ca. 2.400.000 kWh p.a. für die Stadt Neusäß und des Titania Neusäß für 2026-2028🏆 Stadtwerke Augsburg Energie GmbH · Augsburg
- Stadtwerke Augsburg Energie GmbH · Augsburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Stadt Neusäß schreibt die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Sinne des § 3 Nr. 21 EEG 2023 für ihre städtischen Liegenschaften und zugleich im Wege einer gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe (§ 4 VgV) zugunsten der Titania Neusäß Betriebsgesellschaft mbH als ihrer 100%igen Eigengesellschaft für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 aus. Das Liefervolumen umfasst im Regelbetrieb derzeit durchschnittlich ca. 2.400.000 kWh p.a. (hiervon ca. 960.000 kWh p.a. für das Titania Neusäß).
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (40 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Stadtwerke Augsburg Energie GmbH1 Veröffentlichung
- 17.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.207 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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