AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHMUQ2/documents) · Abgerufen am 06.09.2026 07:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7f1d56e5-cedc-4616-928c-3e1ccb1d4432/

Erneuerung der Ausstattung und Regaltechnik der Medizinprodukteaufbereitung am ukb

Notice-ID: 7f1d56e5-cedc-4616-928c-3e1ccb1d4432 · Procedure-ID: e91281e1-0df4-4eeb-8ad1-80a0c32c41db

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Stammdaten

Auftraggeber
ukb-AESCULAP InstrumentenManagement GmbH, Berlin
Veröffentlicht
03.09.2026
Frist (Submission)
02.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33191000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erneuerung der Ausstattung und Regaltechnik der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) der ukb-AESCULAP InstrumentenManagement GmbH am Standort Unfallkrankenhaus Berlin. Die Ausschreibung umfasst als zweiten Teil der Gesamtmodernisierung der AEMP die Lose 3 und 4 mit der Lieferung und Montage der Einrichtung und Möblierung sowie eines automatisierten Umlaufregalsystems einschließlich Anbindung an das vorhandene Instrumentenmanagementsystem. Die Umsetzung erfolgt abschnittsweise bei laufendem Betrieb der AEMP.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
10 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).