AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y53DYRW7RLC3/documents) · Abgerufen am 05.11.2026 19:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7f5438e3-0037-4e1f-9f7e-6dfd364423b4/

Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und EAP

Notice-ID: 7f5438e3-0037-4e1f-9f7e-6dfd364423b4 · Procedure-ID: 99fc7b34-17e8-4696-ab9a-d3cb129450d9

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Stammdaten

Auftraggeber
gematik GmbH, Berlin
Veröffentlicht
01.11.2026
Frist (Submission)
01.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
85147000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Betreuungsvertrages ab dem 01.04.2027 zur Erbringung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Betreuungsleistungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), DGUV Vorschrift 2 und ArbMedVV für die gematik GmbH einschließlich betriebsärztlicher Betreuung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzberatung, arbeitsmedizinischer Vorsorge, Beratung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sowie Mitarbeiterberatung (EAP).

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).