AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YP85PAM/documents) · Abgerufen am 21.08.2026 01:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7f5fac67-b5d3-4000-b9a7-2fff7e2884aa/

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Notice-ID: 7f5fac67-b5d3-4000-b9a7-2fff7e2884aa · Procedure-ID: 30c73f4b-58da-4461-a9dd-f0fb04d21eab

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Wolnzach, Wolnzach
Veröffentlicht
01.09.2025
Frist (Submission)
02.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
330.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Kläranlage Niederlauterbach (1000 EW) ist überlastet und in ihrer bestehenden Ausbauform nicht im Stande die künftigen Anforderungswerte einzuhalten. Der Empfehlung einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 folgend wird die Kläranlage daher aufgelassen und das Einzugsgebiet an die Kläranlage Wolnzach (15.000 EW) angeschlossen. Gegenstand der erforderlichen Planung ist daher die Errichtung einer Pumpstation auf dem Gelände der Kläranlage Niederlauterbach sowie die Erstellung einer Abwasserdruckleitung (ca. 5.700 m) bis zur Kläranlage Wolnzach einschließlich der dortigen Einbindung und der Rückbau der Kläranlage Niederlauterbach.

Vertragslaufzeit

Periode
21 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).