AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.07.2026 18:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7f84a5f8-91d5-4e60-b7d3-5ca3f6d57503/

Tiefkühlkost 2026

Notice-ID: 7f84a5f8-91d5-4e60-b7d3-5ca3f6d57503 · Procedure-ID: 0781ad06-2060-4194-93f3-c91dafd21f10

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Stammdaten

Auftraggeber
Elbe-Werkstätten GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
21.07.2026
Frist (Submission)
01.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15896000 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätzter Wert
1.200.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausschreibung von ausgewählten Tiefkühl-Artikeln aus den Warengruppen Fleisch und Geflügel, außerdem Fisch, fleischlose Fertigprodukte, Kartoffelprodukte, Nudeln, Backwaren, Speiseeis sowie Obst und Gemüse.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Fleisch und Geflügel

Geschätzter Wert
500.000 €

Los 2 — Verschiedenes

Geschätzter Wert
400.000 €

Los 3 — Obst und Gemüse

Geschätzter Wert
300.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
30.11.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
121 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).