AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.07.2026 11:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7f8565c7-08ba-4795-b43a-e1d36e67000e/

Teamworkshops, Coachings und Leadership-Themen, in Bonn und Berlin

Notice-ID: 7f8565c7-08ba-4795-b43a-e1d36e67000e · Procedure-ID: 02ae497c-92f6-4b1b-b897-d73d4cf457b2

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Welle, Standort Bonn, Bonn
Veröffentlicht
13.11.2025
Frist (Submission)
16.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79400000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
502.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Coachingmaßnahmen, Teamworkshops und Leadership-Themen an den Standorten Bonn und Berlin

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Teamworkshops

Geschätzter Wert
130.400 €

Los 2 — Coachings

Geschätzter Wert
202.800 €

Los 3 — Leadershipthemen

Geschätzter Wert
168.800 €

Vertragslaufzeit

Beginn
15.08.2026
Ende
14.08.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).