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Durchführung vorbereitender Untersuchungen nach Paragraph 165 Abs. 4 BauGB für das Dreieck Späthsfelde
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, II W - Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt · Berlin · Berlin · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
complan Kommunalberatung GmbH Kleines Unternehmen
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Durchführung vorbereitender städtebaulicher Untersuchungen für das Dreieck Späthsfelde in Berlin.
- Leistungsumfang beinhaltet Bestandsanalyse, Beteiligung, Konzeptentwicklung und Kostenübersichten.
- Erstellung von Fachbeiträgen und Dokumentation der Ergebnisse ist erforderlich.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung mit einem negativen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Am 20.06.2023 hat der Senat von Berlin die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB für das Dreieck Späthsfelde beschlossen. Zielstellung sind die Untersuchung einer städtebaulichen Neuordnung zur Entwicklung eines gemeinwohlorientierten und am Ziel der Klimaneutralität ausgerichteten Neuen Stadtquartiers mit Gewerbe- und Wohnnutzungen. Das Leistungsbild der vorbereitenden Untersuchungen umfasst die Bestandsaufnahme und -analyse, die Mitwirkung an der Betroffenenbeteiligung sowie die Klärung von deren Mitwirkungsbereitschaft, stadtwirtschaftliche Betrachtungen, Zielformulierung und Konzeptentwicklung, städtebaulichen Qualifizierung, Bewertung und Empfehlung des städtebaulichen Instrumentariums, Beteiligung der Betroffenen und der Träger öffentlicher Belange, Erstellung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht, fachliche und behördliche Abstimmungen sowie die Zusammenfassung und Dokumentation der Ergebnisse. Fachbeiträge sind ebenfalls zu erstellen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1 Qualität des Angebots: Bearbeitungs- und Umsetzungskonzept 20 %Qualität
Bearbeitungs- und Umsetzungskonzept mit Darstellung und Begründung der methodischen und konzeptionellen Vorgehensweise bei der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen mit Angaben zum Projektmanagement, Kommunikation und zu den einzelnen Leistungsbausteinen (Modulen)
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2 Personalkonzept mit Angabe zur fachlichen Qualifikation und Erfahrungen: Angaben zur fachlichen Qualifikation und Erfahrungen 20 %Qualität
Angaben zur fachlichen Qualifikation und Erfahrungen der mit der Ausführung des Auftrags vorgesehenen Bearbeitenden (Projektleitung, stellv. Projektleitung, Projektmitarbeit, Fachgutachterinnen und Fachgutachter)
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Preis – Gesamtsumme bzw. Gesamthonorar 20 %Preis
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1 Qualität des Angebots: Aufgabenverständnis 15 %Qualität
Aufgabenverständnis mit Reflexion der Aufgabenstellung und Darstellung der Aufgaben aus Sicht des Bietenden
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3 Konzept zur Zeitplanung: Meilensteinplanung und Feinterminplanung 10 %Qualität
Meilensteinplanung und Feinterminplanung mit Angaben zur Stundenverteilung auf das Personal
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Stundensätze 10 %Preis
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3 Konzept zur Zeitplanung: Angebotene Arbeitsstunden 5 %Qualität
Angebotene Arbeitsstunden
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer complan Kommunalberatung GmbH2 Veröffentlichungen
- 09.09.2026 Nachtrag zur Erbringung zusätzlicher Leistungen gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB aktuell
- 07.10.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Preiseinschätzung
Basierend auf 144 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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