AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.07.2026 04:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7f8d6f85-064d-4aad-b716-2856a5d5b77b/

NMR-Spektrometer

Notice-ID: 7f8d6f85-064d-4aad-b716-2856a5d5b77b · Procedure-ID: 6c08e169-c14c-4d73-958c-98fe51d7c179

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Stammdaten

Auftraggeber
Bergische Universität Wuppertal, Wuppertal
Veröffentlicht
27.04.2026
Frist (Submission)
28.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Los 1: Für die Forschung in der Fachgruppe Chemie soll ein modernes Hochfeld-NMR-Spektrometer mit einer Protonenresonanzfrequenz von 500 MHz beschafft werden. Das System ist für Routine- und Spezialmessungen mit einem Breitband-Raumtemperatur-Probenkopf auszulegen und muss Messungen an verschiedenen Kernen sowie Experimente unter Hoch- und Tieftemperaturbedingungen ermöglichen. Los 2: Für die Forschung in der Fachgruppe Chemie soll ein modernes Hochfeld-NMR-Spektrometer (600 MHz) mit stickstoffgekühltem Breitband-Kryo-Probenkopf für Routine- und Spezialmessungen (Heterokerne, Hoch- und Tieftemperaturmessungen u. a.) beschafft werden.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
47 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).