Vergabe der Leistungen der Tierkörperbeseitigung ab 01.01.2025
Kreisverwaltung Paderborn · Paderborn · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Der Kreis Paderborn beabsichtigt, ab dem 01.01.2025 die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 3 TierNebG im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehene Person) zu übertragen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Der Kreis Paderborn vergibt die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten ab dem 01.01.2025 im Wege der Beleihung.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 28 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
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