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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
🌱Grüne Beschaffung
Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Quantencomputer
Anzahl Qubits18 Pkt.
Qualität
Geben Sie die Anzahl der Qubits an. Der Wert muss größer als 4 sein.
Der schlechteste Wert bekommt 0 Punkte und der beste Wert bekommt 10 Punkte. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Zwei-Qubit Gattertreue18 Pkt.
Qualität
>= 0,98
Der schlechteste Wert bekommt 0 Punkte und der beste Wert bekommt 10 Punkte. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Qubit Konnektivität13,5 Pkt.
Qualität
Mindestens paarweise verkettet, Summe der ausgehenden Verbindungen >= 8
Als Kriterium für die Konnektivität wird die Summe aller von jedem Qubit ausgehenden Verbindungen verwendet. Eine lineare Kette x-x-x-x-x verfügt demnach über 1+2+2+2+1=8 Verbindungen.
Der schlechteste Wert bekommt 0 Punkte und der beste Wert bekommt 10 Punkte. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Preis10 Pkt.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Mittlere elektrische Leistungsaufnahme9 Pkt.
Qualität
Geben Sie die mittlere elektrische Leistungsaufnahme in kW an.
Der Maximalwert von 11 kW darf nicht überschritten werden. Der Maximalwert bekommt 0 Punkte. Je kW das weniger benötigt wird gibt es einen Punkt. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Verhältnis Kohärenzzeit T2 zu Zwei-Qubit-Gatterdauer9 Pkt.
Qualität
>= 50
Der schlechteste Wert bekommt 0 Punkte und der beste Wert bekommt 10 Punkte. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Kohärenzzeit Phase T24,5 Pkt.
Qualität
>= 5 µs
Bitte geben Sie den Wert in µs an.
Der schlechteste Wert bekommt 0 Punkte und der beste Wert bekommt 10 Punkte. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Ein-Qubit Gattertreue4,5 Pkt.
Qualität
>= 0,995
Der schlechteste Wert bekommt 0 Punkte und der beste Wert bekommt 10 Punkte. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Charité - Universitätsmedizin Berlin, Berlin
· 03.09.2026
KI Die Charité - Universitätsmedizin Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung für Hard- und Softwareprodukte, Lizenzen, Subscriptions sowie Support- und Pflegeleistungen des Herstellers Check Point aus.
Historischer Durchschnitt aus 53.534 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen90%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.979 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: