AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 08:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7fc65ebe-d7da-4b83-a5b7-cd6bef8de509/

RV Vor-Ort-Marktforschungsleistungen

Notice-ID: 7fc65ebe-d7da-4b83-a5b7-cd6bef8de509 · Procedure-ID: e7db4b3b-33d0-480c-bb86-b65f18217029

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Stammdaten

Auftraggeber
Messe Berlin GmbH, Berlin
Veröffentlicht
08.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79310000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Marktforschungsaufgaben für die Messe Berlin umfassen die Organisation, Durchführung und die Auswertung der Befragungen von Ausstellern, Fachbesuchern und Privatbesuchern. Der Umfang dieser Aufgaben erstreckt sich in erster Linie auf Eigenveranstaltungen am Standort Berlin und Umgebung, kann aber bei Bedarf auf ausgewählte Projekte im Eigen-, Gast-, Kongress- und Auslandsgeschäft ausgedehnt werden. Die Leistungen werden in allen Kongress- und Messehallen und dazugehörigen Gebäudeteilen mit ausgewiesenen Veranstaltungsbereichen des AG erbracht, auf dessen Messegelände in Berlin (BECC - ExpoCenter City) sowie weiteren Leistungsorten in Berlin und Brandenburg (z.B. Berlin ExpoCenter Airport), an denen Veranstaltungen durch den AG betreut werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).