AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0SM8HW/documents) · Abgerufen am 02.09.2026 20:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7fead2b0-9029-43c8-9374-71f9a45ff5d6/

Main-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft - Vergabe von Umschlag, Zwischenlagerung und Transport von Restmüll aus dem östlichen Main-Kinzig-Kreis zum MHKW Offenbach

Notice-ID: 7fead2b0-9029-43c8-9374-71f9a45ff5d6 · Procedure-ID: b8a96476-58d9-4914-a305-bc014deab36e

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Stammdaten

Auftraggeber
Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Gelnhausen
Veröffentlicht
28.08.2026
Frist (Submission)
28.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90512000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Umschlag und Zwischenlagerung des in den Kommunen Schlüchtern, Sinntal und Steinau eingesammelten Restmülls (AVV 20 03 01) auf einer vom Auftragnehmer bereitzustellenden, zugelassenen Umschlaganlage innerhalb der Gemeindegrenzen dieser drei Kommunen sowie Transport zum MHKW Offenbach (bei Revisions- oder Ausfallzeiten des MHKW Offenbach zum Zwischenlager auf dem Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer). Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem Los.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).