AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.07.2026 11:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7ff1e6eb-50b0-41c1-a09f-6c02068c7a9f/

Campuslinie TA 1.2 Los 1 Bauleitungsleistungen (BOL), Ökologische Baubegleitung u. SiGeKo gemäß §§ 34, 39, 43, 47 und 55 HOAI, Lph. 8

Notice-ID: 7ff1e6eb-50b0-41c1-a09f-6c02068c7a9f · Procedure-ID: 8b10fba3-7298-4fb7-9b10-97f997be5a42

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Stammdaten

Auftraggeber
Auftraggebergemeinschaft (AGG) bestehend aus: Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Maßnahmeträger: Straßen- und Tiefbauamt (STA), Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB), DREWAG - Stadtwerke GmbH (DREWAG), Stadtentwässerung GmbH (SEDD), Dresden
Veröffentlicht
05.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bauleitungsleistungen (BOL) gem. §§ 34, 39, 43, 47 und 55 HOAI für die Leistungsphase 8 und Besondere Leistungen der komplexen Baumaßnahme "Campuslinie Teilabschnitt 1.2 Nossener Brücke - Nürnberger Straße" - sowie Ökologische Baubegleitung u. SiGeKo

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
30.06.2032

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG
Vertragsabschluss
15.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).