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Fortschreibung FNP/LP Rheinmünster/Lichtenau
Gemeinde Rheinmünster · Rheinmünster · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
bhm Planungsgesellschaft mbH Kleines Unternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
Die Verwaltungsgemeinschaft Rheinmünster - Lichtenau liegt im Landkreis Rastatt der Region Mittlerer Oberrhein und gehört zum Regierungsbezirk Karlsruhe. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft wurde 2006 mit Zieljahr 2020 genehmigt und bekannt gemacht. Zuletzt wurde das Verfahren der 6. (Einzel)Änderung des Flächennutzungsplans abgeschlossen. Die Verwaltungsgemeinschaft beabsichtigt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans, um die künftige Siedlungsflächenentwicklung in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Freizeit- und Infrastruktureinrichtungen - auch im Hinblick auf die laufende Fortschreibung des Regionalplans - darstellen zu können. Auf Gemarkung der Gemeinde Rheinmünster liegen die Flächen des Baden-Airparks (Gewerbepark und Flughafen). Weiterhin sind beide Gemeinden geprägt von der unmittelbaren Lage am Rhein und einem entsprechenden Netz von Fließgewässern und Seen. Zur Klärung des potenziellen und genehmigungsfähigen Erweiterungsumfangs von Wohn- und Gewerbeflächen ist ein Bedarfsnachweis nach dem Hinweispapier des Landes Baden-Württemberg vom Februar 2017 zu führen. Als Planungsgrundlage ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich zwischenzeitlich realisierter Bau-gebiete und Verkehrstrassen aufzuarbeiten und bezgl. der nachrichtlichen Übernahmen (Schutzgebiete, technische Infrastruktur) zu aktualisieren.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitungen 30 %Qualität
Die vorgesehenen Projektleitungen haben jeweils anhand eines eigenen Referenzprojektes die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen. - Welche Parallelen (Planungsinhalte, Auftraggeberstruktur, etc..) bestehen zwischen dem Referenzprojekt und dem anstehenden Projekt? - Welche Erfahrungen wurden aus diesem Projekt gesammelt und was wäre heute anders zu machen? (Lessons Learned)
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Projekteinschätzung und Projektabwicklung 30 %Qualität
- Einschätzung der projektspezifischenRahmenbedingungen und Risiken mit Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt sowie die Herangehensweise an die typischen Problemstellungen. - Benennung projektspezifischer Risiken / Störungen und Vorschläge zur Vermeidung dieser. - Vorschläge für ein Schnittstellenmanagement.
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Personelle Projektorganisation 20 %Qualität
- Das vorgesehene Projektteam (Erfahrung und Qualifikation) und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind vorzustellen. - Wie ist dieses Team innerhalb des Unternehmens verankert? - Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu erläutern. - Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). - Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten (auf Mails / Telefonate oder notwendige Vor-Ort-Termine) während der Leistungserbringung.
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Honorar 20 %Preis
Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert. Der Zuschlagswert Honorar errechnet sich gemäß folgender Formel: Z Honorar = 5*P Bestangebot/P Angebot
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer bhm Planungsgesellschaft mbHZuschlagswert 323.017 €1 Veröffentlichung
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