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Außenanlagen
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt · Hofheim am Taunus · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Außenanlagen an Erweiterungsgebäude der Lorsbacher Grundschule
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind die Außenanlagen an einem Erweiterungsgebäude der Lorsbacher Grundschule.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Bauleistungen.
- Der Erfüllungsort ist Hofheim am Taunus.
- Bieter müssen die üblichen Eignungskriterien für Bauunternehmen erfüllen.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Außenanlagen an einem Erweiterungsgebäude der Lorsbacher Grundschule in Hofheim am Taunus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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niedrigster Preis 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen zum Nachweis seiner Eignung einzureichen: 14) Vorlage von mindestens drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren mit mindestens folgenden Angaben: - Referenzauftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber und Telefonnummer; - kurze Beschreibung der Baumaßnahme; - Art der ausgeführten Leistung; - Benennung des Leistungsumfangs; - Angabe des Umfangs der mit eigenem Personal ausgeführten Leistungen; - Auftragssumme; - Ausführungszeitraum; - Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; - Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. 15) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. 16) ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde. 17) ggf. Darstellung der ergriffenen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A, falls eine Erklärung über das Vorliegen eines Ausschlussgrunds gemäß § 6e EU VOB/A vorliegt. 18) ggf. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. 19) ggf. Eignungsnachweise für den Nachunternehmer gemäß den vorstehenden Ziffern 1-9 und 14-17.
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Qualitätsmanagement
Der Bieter hat mit dem Angebot/Teilnahmeantrag folgende Unterlagen zum Nachweis seiner Eignung einzureichen: 1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2) Eigenerklärung des Unternehmens, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. 3) Eigenerklärung des Unternehmens zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. 4) Eigenerklärung des Unternehmens über die Eintragung im Handelsregister, Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer. 5) Eigenerklärung des Unternehmens, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 6) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen und das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde. 7) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. 8) Eigenerklärung des Unternehmens, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht und die Verpflichtung zur Zahlung zur gesetzlichen Unfallversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. 9) Nachweis der Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis Tarif nach dem Hessischen Vergabeund Tariftreuegesetz (HVTG) bzw. bis zum 25. Dezember 2026 alternativ Formblatt Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt nach dem HVTG 10) Formblatt Eigenerklärung Sanktions-VO 11) ggf. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird 12) ggf. Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen 13) ggf. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 21.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.444 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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