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Fachliche Grundlagen einer Nationalen Liste invasiver Arten
Bundesamt für Naturschutz · Bonn
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Beschreibung
Invasive gebietsfremde Arten zählen neben Klimawandel, Landnutzungsänderungen, Umweltverschmutzung und Übernutzung zu den fünf Hauptbedrohungen für die biologische Vielfalt. Invasive gebietsfremde Arten gefährden die Biodiversität auf unterschiedliche Weise, z. B. durch Prädation und Herbivorie, interspezifische Konkurrenz, Hybridisierung und können zu Veränderungen der Ökosystemfunktionen führen. Darüber hinaus führen invasive gebietsfremde Arten häufig zu einer Homogenisierung der Artgemeinschaften, d. h. Artgemeinschaften, in denen invasive gebietsfremde Arten vorkommen, sind weltweit ähnlich. Im geplanten Vorhaben sollen die fachlichen Grundlagen einer Rechtsverordnung gemäß § 54 Abs. 4 und Abs. 4a BNatSchG für eine Nationale Liste für Deutschland zur Ergänzung der Unionsliste erarbeitet und dargestellt werden. Insbesondere soll ein fachliches Konzept erarbeitet werden, um beurteilen zu können, welche Arten nach § 54 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BNatSchG in die Nationale Liste aufzunehmen und welche der oben genannten Beschränkungen bzw. Maßnahmen nach § 54 Abs. 4 S. 1 BNatSchG in Verbindung mit der EU-Verordnung für die jeweiligen Arten erforderlich sind. Weitere notwendige Abstimmungen mit den Ressorts und ggf. mit weiteren Akteuren sind in einem Folgeprozess nach der Erstellung dieser fachlichen Grundlage vorgesehen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Erarbeitung fachlicher Grundlagen für eine Nationale Liste invasiver Arten in Deutschland.
- Konzeptentwicklung zur Beurteilung von Artenaufnahmen und erforderlichen Maßnahmen.
- Auftraggeber ist das Bundesamt für Naturschutz in Bonn.
- Offenes, standardisiertes Vergabeverfahren.
Gesucht werden fachliche Grundlagen für eine Nationale Liste invasiver Arten in Deutschland zur Ergänzung der Unionsliste.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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