AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Asklepios Klinik St. Georg - Umbau im Haus F zum Basislabor und Konservenausgabe
Stammdaten
- Auftraggeber
- Asklepios Kliniken Hamburg GmbH - KB Architektur und Bau, Hamburg
- Veröffentlicht
- 26.02.2026
- Frist (Submission)
- 26.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45214610 — Bauleistungen
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Vergabenummer: 15-040_17 Umbau im UG und EG im Haus F zum Basislabor und Konservenausgabe / Reinigungs- und Desinfektionsgerät - Das Basislabor der Asklepios Klinik St. Georg ist derzeit in dem aus der letzten Dekade des 19. Jahrhunderts stammenden Haus Q untergebracht. Da dieser Standort aufgrund des geplanten Abrisses des Hauses Q aufgegeben werden muss, wird das Basislabor in Teile des Erd- und Untergeschosses von Haus F verlagert. Haus F grenzt direkt an das Haus Q an und wurde in den Neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts errichtet. - Zudem wird die Konservenausgabe des ZIT (Zentralinstitut für Transfusionsmedizin) innerhalb des Geländes der Asklepios Klinik St. Georg verlegt und in an das Basislabor angeschlossenen Räumen des Untergeschosses von Haus F untergebracht. - Diese Umzüge setzen voraus, dass die entsprechenden Bereiche vorab umgebaut und somit an die neue Nutzung angepasst werden. - Durch den geplanten Umbau werden durch die Unterbringung der beiden bisher auf verschiedene Gebäude verteilten Funktionsbereiche Synergien des Basislabors und des ZIT geschaffen. - Gegenstand der ausgeschriebenen Bauleistung ist Lieferung und Einbau eines Reinigungs- und Desinfektionsgerätes.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 29 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.03.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Asklepios Kliniken Hamburg GmbH - KB Architektur und Bau, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.