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Bezugsfertige Bereitstellung von mobilen Klassenanlagen für die Stadt Wuppertal
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal · Wuppertal · Nordrhein-Westfalen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBezugsfertige Bereitstellung von mobilen Klassenanlagen für die Stadt Wuppertal🏆 Adapteo GmbH · Neu-Isenburg
- Adapteo GmbH · Neu-Isenburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 9 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Adapteo GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Wuppertal hat über 350.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist eine wachsende Kommune im Zentrum des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist als Schulträgerin für die allgemeinbildenden Schulen der Stadt verantwortlich. Mit der Wahrnehmung der Bauherrenaufgabe ist das Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW) beauftragt, das sich zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt befindet. Der Schulentwicklungsplan der Stadt Wuppertal (Stand 2022) geht für die Schuljahre 2021/22 bis 2025/26 von einem Anstieg der Schülerzahlen in der Primarstufe um ca. 10% aus. Auf Grundlage der noch nicht eingeschulten Altersjahrgänge und auf Basis der aktuellen Einwohnerstatistik der Stadt Wuppertal, lassen sich die zukünftigen Schülerzahlen für die Primarstufe in dem mittelfristigen Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2027/28 ermitteln, Wanderungsbewegungen sind bei der Prognose der zukünftigen Schülerzahlen ebenfalls einbezogen. Aufgrund der sehr kurzfristigen Raumbedarfsanforderungen ist es notwendig geworden, vor einer längerfristigen Erweiterungsoption an den Standorten temporäre / mobile Interimsbauten bis zum Schuljahreswechsel 2025/26 zu errichten. Zur Sicherstellung der Bedarfe an Schulplätzen in der Primarstufe wurden vom Stadtbetrieb Schulen Wuppertal acht Standorte identifiziert. Diese verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet von Wuppertal. Durch das GMW und einen externen Partner wurden die Standorte hinsichtlich ihrer Potentiale der Erweiterung mit temporären Klassenanlagen untersucht, die Aufstellorte definiert und die erforderlichen Baugenehmigungen eingeholt. Das GMW als Auftraggeberin („AG“) vergibt den Kauf, die Miete und die Versetzung von mobilen Klassen-anlagen an ihren Standorten in Gelsenkirchen für eine Aufstellung im 2. Quartal 2025 und eine fristgerechte Inbetriebnahme zum Schuljahr 2025/26 (01.08.2025). Die Standzeit der Anlagen beträgt vorerst 48 Monate.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5 von 9 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (56 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Geschätzter Wert 0 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 46 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Adapteo GmbH1 Veröffentlichung
- 13.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 412 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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